Sicherheit bei Toren und Antrieben
Wir bieten Ihnen zuverlässigen Service, wie zum Beispiel die jährliche UVV-Prüfung von Toranlagen und Verladetechnik nach ASR 1.7.
Wartungen und UVV-Prüfungen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Tore sind in der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 für kraftbetätigte Türen und Tore (ehemals BGR 232 und Maschinenrichtlinien) festgelegt. Gemäß dieser Vorschriften ist es notwendig, dass ein Sachkundiger kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf sowie Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich prüft (UVV Prüfung).
Jährliche Schließkraftmessung
Des Weiteren ist an automatisch betriebenen Toranlagen (Tore mit einer Sicherheitskontaktleiste) gem. ASR A1.7 einmal jährlich eine Schließkraftmessung durchzuführen. Diese Messung ist notwendig, um die vorgegebenen Werte (400N) an der Schließkante des jeweiligen Tores zu prüfen. Sollte dieser Messwert überschritten werden, ist eine Instandsetzung / Nachrüstung der Toranlage zwingend erforderlich. Außerdem ist eine jährliche Wartung an der Toranlage erforderlich.
Prüfung der Abnutzung
Technische Arbeitsmittel und Anlagen sind während ihres Betriebes der Abnutzung unterworfen. Unsere Aufgabe (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist es, die Gebrauchseigenschaften von Arbeitsmitteln und Anlagen zu erhalten oder wieder herzustellen. Sicherheit durch Instandhaltung bedeutet, dass durch regelmäßige Inspektion, sorgfältige Wartung und gewissenhafte Reparatur die Arbeitsmittel in gebrauchsfähigem und unfallsicherem Zustand erhalten werden.
Wenn Sie zum Thema Sicherheit allgemein oder zu Wartung und Prüfung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.